Mietantritt
Der Mieter/Die Mieterin übernimmt die Zwetschgenhütte nach Absprache mit dem Hauswart/der Hauswartin persönlich.
Der Schlüssel zur Zwetschgenhütte wird bei der Hausübergabe durch den Hauswart/der Hauswärtin an den Mieter/Die Mieterin übergeben.
Rückgabe
Das Haus muss ordenlich und in gereinigtem Zustand verlassen werden.
Ist die Reinigung durch den Mieter/die Mieterin ungenügend, wird der Reinigungsaufwand gemäss Anhang verrechnet.
Aufräumarbeiten durch den Mieter/die Mieterin sind nach jeder Miete vorzunehmen:
- Grundreinigung Böden, Tische, Stühle, Küchen- und WC-Anlage
- Vorplatz säubern
- Sämtlicher Kehricht ist abzuführen und ordentlich zu entsorgen.
- Sämtliche Tische, Stühle bzw. Bänke aus dem ungedekten Aussensitzplatz sind am ürsprünglichen Platz zu versorgen.
- Sämtliche Türen und Fenster sind zu schliessen.
- Festgestellte Mängel und Schäden sind dem Hauswart/der Hauswärtin umgehend zu melden.
Dekorationen
Dekorationen dürfen nur gemäss den feuerpolizeilichen Vorschriften angebracht werden.
Entsorgung
Der Abfall muss mitgenommen und ordentlich entsorgt werden.
Feuerstellen
Offene, ungeschützte Feuerstellen sind aus Gründen der Sicherheit und der Ordnung auf dem ganzen Areal und der Umgebung der Zwetschgenhütte untersagt. Die geschützten Feuerstellen sowie die Holzheizung im Inneren der Zwetschgenhütte dürfen benutzt werden. Die Holzheizung darf nicht überhitzt werden. Das Holz zur Befeuerung befindet sich hinter der Zwetschgenhütte und ist im Mietpreis inbegriffen.
Feuerwerk
Jegliches Abfeuern von Feuerwerksmaterial ist absolut verboten.
Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter/die Mieterin für sämtliche Schäden und Aufwendungen der Schadensbekämpfung.
Hunde
Hunde sind unbedingt anzuleinen und dürfen das Areal nicht frei benützen. Die Umgebung soll auch für die nächsten Mieter sauber sein.
Mobiliar
Die Innenbestulung darf ausserhalb des geschlossenen Aufenthaltsraums der Zwetschgenhütte nicht benutzt werden.
Parkierung
Die Zufahrt zum Parkplatz ist erlaubt.
Rauchen
In der Zwetschgenhütte gilt ein generelles Rauchverbot.
Tag und Nachtruhe
ab 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr dürfen die Nachbarn und Einwohner von Bibern nicht durch Lärm in ihrer Ruhe gestört werden. Der Verantwortliche Mieter/ Die verantwortliche Mieterin hat Heimkehrer zu ruhigem Verhalten aufzufordern. Der Verantwortliche Mieter/ Die verantwortliche Mieterin wird insbesondere auf die Polizeiverordnung der Politischen Gemeinde Thayngen vom 19. März 2015 hingewiesen. Ausserhalb der Zwetschgenhütte ist die Beschallung durch Tonwiedergabegeräte, Verstärkeranlagen und Lautsprecher am Tag und in der Nacht untersagt. Der Lebensraum Wald mit seinen Tieren ist vor Lärm zu schützen.
Ven der Mitgliederversammlung des Dorfvereins Bibern beschlossen am 21. Juni 2019.
Dorefverein Bibern